Eckpunktepapier

16.11.2015

Eckpunktepapier der Gesetzesverfasser des Gesetzes zur Erhaltung des Tempelhofer Feldes (ThFG), vorgetragen von der Gesetzesmitverfasserin Christiane Bongartz

im Rahmen der Informationsveranstaltung: „Temporäre Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Tempelhofer Feld“ mit Staatssekretär Christian Gaebler, der aus aktuellem Anlass über die Überlegungen des Senates informierte, in der Zollgarage/  Tempelhofer Flughafen

Stellung des Gesetzes ThFG/ Ansinnen der Änderung

Eine Gesetzesänderung des ThFG, egal Ergänzung genannt, egal an welcher Stelle des Gesetzes, selbst mit definierter Örtlichkeit,  definiertem Zeitraum und jeweiliger Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und Maßnahmen durch die zuständige Fachbehörde, bleibt dem Wesen nach und de facto eine Gesetzesänderung.
Eine Gesetzesänderung, die auf eine Änderung des § 5 abzielt, dem Herz des Tempelhofer Feld Gesetzes, würde ganz klar belegen, dass es dem Abgeordnetenhaus nicht um die Flüchtlinge und um Menschlichkeit geht, sondern um die Rückerlangung der Verfügungsgewalt des Landes Berlin und somit dem Senat über das Tempelhofer Feld. In §5 verzichtet, die Betonung liegt auf verzichtet, das Land Berlin als Eigentümerin der Flächen hierauf. Auch das Einfügen eines eigenständigen Paragraphen kommt einem Ermächtigungsparagraphen gleich, da er dann von der inhaltlichen Logik her nicht der Genehmigung der im ThFG benannten Behörde untersteht, die die Verantwortung für die Verträglichkeit aller Maßnahmen/Vorhaben in Bezug auf die Naturhaushaltsfunktionen hat. Eine Gesetzesänderung dieses Gesetzes, das erste auf dem Wege der direkten Demokratie in Kraft getretene Gesetz (Art. 59 und Art. 62 Berliner Verfassung), hat irreparable Folgen für das Verständnis und dem Vertrauen des Volkes in die Direkte Demokratie und damit auch der Vertrauenswürdigkeit der an einer Gesetzesänderung  beteiligten Politiker und Parteien. Das Gesetz ist einem auf  parlamentarischem Wege zustande gekommenen Gesetz ebenbürtig und somit gleichrangig.
Bereits vor dem Volksentscheid setzten schon Diskussionen seitens der Politiker und Parteien an, wann man es denn nun wieder anpackt. Es war zu hören nicht vor einer bis hin zu zwei Legislaturperioden. Nun stehen wir vor dem Phänomen, dass noch nicht mal 1 1⁄4 Jahr nach Inkrafttreten eine Änderung angedacht ist. Was sich die Damen und Herren der SPD, der Grünen, der Piraten augenscheinlich nicht vergegenwärtigt haben, ist, dass es sich bei einer Gesetzesänderung genau dieses Gesetzes (ThFG) um diejenige des ersten  Landesgesetzes handeln würde, das im Wege der direkten  Demokratie in Berlin zustande gekommen ist. Auch nur die kleinste Änderung dieses Gesetzes bedeutet, dass es sich dann nicht mehr um ein Gesetz der direkten Demokratie handelt. Es wird bedauert, dass weder das Land Berlin, noch die o. g. Parteien in dem Umstand, dass in Berlin die direkte Demokratie möglich ist und sogar praktiziert wird, eine Vorreiterrolle innerhalb der BRD sehen. Dieses hohe Gut einer kurz- bis mittelfristigen “Notsituation“ zu opfern ist nicht hinnehmbar ohne eine belastbar nachprüfbare, objektive Notwendigkeit.

Status der Umsetzung des ThFG trotz hohem Engagement bei der Bürgerbeteiligung zum EPP seitens der Bürger, der Koordination

und der Verwaltung müssen wir feststellen, dass es an der Umsetzung des Gesetzes an entscheidenden Punkten hapert.

  • keine Änderung des FNP im inhaltlichem Sinne des ThFG
  • keine Änderung der Verträge zwischen der Tempelhof Projekt GmbH, in denen Veranstalter
    das Feld mitnutzen als Zuwegung etc.
  • keine gegenüber der Bürgerschaft transparente rechtsmittelfähige Genehmigungspraxis
    sowie Kenntnis der beantragten Vorhaben/Maßnahmen
Belastbare nachprüfbare, objektive Notwendigkeit.

Der Nachweis steht bisher aus. Es sind sämtliche Möglichkeiten in Berlin zu prüfen, Menschen in Gebäuden unterzubringen, soweit wie möglich dezentral. Auffällig in diesem Zusammenhang ist aber, dass z.B.

  • das ehemalige Regierungskrankenhaus der DDR in Berlin Buch immer noch als Filmkulisse angeboten wird, ein ganzes Krankenhaus (23000 qm Nutzfläche, autark),
  • das Gebäude des alten Innenministeriums in Moabit leer steht,
  • das Haus der Statistik am Alexanderplatz leer steht,
  • das Bundesinstitut für Risikobewertung leer steht,
  • auf der Seite des Liegenschaftsfond überhaupt Immobilien zum Verkauf angeboten werden,
  • CAFÉ SCHÖNSTEDT, der Neuköllner Jugendknast steht übrigens auch leer.

Wir verweisen auf den Abgeordneten Lederer: „Nach wie vor stehen ungenutzte, aber gut ausgestattete Gebäude in öffentlicher Hand wie das Bundesinstitut für Risikobewertung leer. Über andere, die wie das Haus der Statistik am Alexanderplatz schon längst hergerichtet sein könnten, hüllt sich der Senat lieber in Schweigen.“

Bevor das ThFG angefasst wird, ist der belastbare Nachweis zu erbringen, dass Immobilien, auch die sogennanten Spezial-Immobilien für Film- und Fotoaufnahmen, derzeit angeboten auf den Webseiten der BIM und des Liegenschaftsfonds, nicht für eine wetterfeste Unterkunft der Flüchtlinge in Frage kommen können. Im Step-Wohnen Bericht werden Freiflächen benannt, die bis zu Ihrer Bebauung temporär nutzbar sind

Legitimierung

Weder die Gesetzesverfasser des Tempelhofer Feld Gesetzes, die Bürgerinitiative 100% und auch der Verein Demokratische Initiative 100% können, wie auch wir hier, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP, ThFG, Anlage 3) anwesend sind, für 739.000 Berliner und Berlinerinnen sprechen, die für dieses Gesetz gestimmt haben. Hier kann man vielleicht lediglich bei der BI THF 100 % von einer  moralischen Stellvertreterfunktion sprechen, vielleicht auch wie einige Leute die Vertrauensleute oder Gesetzesverfasser sehen. Worum es beim Anliegen der SPD/Herrn Müller oder wem auch immer bei einer Gesetzesänderung des ThFG geht, ist die moralische Satisfikation.

Rücksprache nur mit den Verfasserinnen dieses Schreibens:

Christiane Bongartz
kontakt@kinowesenberg.de

Doris Hartje
 radhartje@t-online.de
Weisestr.7, 12049 Berlin
 01792042243